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   VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043   

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https://dejure.org/2009,51680
VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043 (https://dejure.org/2009,51680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2009 - 19 C 09.1043 (https://dejure.org/2009,51680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 19 C 09.1043 (https://dejure.org/2009,51680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Begriff "unbegleiteter Minderjähriger"

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 2 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 2 Bst. i, RL 2005/85/EG Art. 2 Bst. h
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, unbegleitete Minderjährige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Darmstadt, 02.04.2008 - 7 G 1980/07

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbegleiteter Minderjähriger

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043
    Auf die vom Bevollmächtigten des Klägers aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Minderjährigkeit nur bei der Einreise bestanden haben muss (so namentlich HK-AuslR/Fränkel, 2008, RdNr. 21 zu § 104 a AufenthG; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Dezember 2008, § 104 a RdNr. 28) oder auch zum maßgeblichen Stichtag am 1. Juli 2007 noch vorgelegen haben muss (so VG Darmstadt, Beschluss vom 2.4.2008 - 7 G 1980/07 - Juris), wogegen neben dem Wortlaut "das Gleiche gilt" auch der Gesichtspunkt der vom Gesetzgeber wohl kaum beabsichtigten Schlechterstellung unbegleitet eingereister Minderjähriger gegenüber volljährig gewordenen Kindern mit Familienanschluss spricht (vgl. insoweit auch BT-Drucks. 16/5056, S. 202), kommt es mangels unbegleiteter Einreise des Klägers nicht entscheidungserheblich an.
  • Drs-Bund, 20.04.2007 - BT-Drs 16/5056
    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043
    Auf die vom Bevollmächtigten des Klägers aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Minderjährigkeit nur bei der Einreise bestanden haben muss (so namentlich HK-AuslR/Fränkel, 2008, RdNr. 21 zu § 104 a AufenthG; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Dezember 2008, § 104 a RdNr. 28) oder auch zum maßgeblichen Stichtag am 1. Juli 2007 noch vorgelegen haben muss (so VG Darmstadt, Beschluss vom 2.4.2008 - 7 G 1980/07 - Juris), wogegen neben dem Wortlaut "das Gleiche gilt" auch der Gesichtspunkt der vom Gesetzgeber wohl kaum beabsichtigten Schlechterstellung unbegleitet eingereister Minderjähriger gegenüber volljährig gewordenen Kindern mit Familienanschluss spricht (vgl. insoweit auch BT-Drucks. 16/5056, S. 202), kommt es mangels unbegleiteter Einreise des Klägers nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Ansbach, 10.07.2012 - AN 5 K 11.01508

    Keine analoge Anwendung der Vorschrift auf volljährig gewordene Ausländer, die

    Die Kammer folgt damit ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu Beschlüsse vom 12.5.2009 und 22.12.2009, Az. 19 C 09.1043 und 19 C 09.854, jeweils Juris).

    Es ist nicht ersichtlich, wo ansonsten eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liegen solle (so aber BayVGH v. 22.12.2009, a.a.O).

  • VG Ansbach, 12.01.2012 - AN 5 K 10.02587

    Keine analoge Anwendung der Altfallregelung des § 104 a Abs. 2 Satz 2 AufenthG

    Die Kammer folgt damit ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu Beschlüsse vom 12.5.2009 und 22.12.2009, Az. 19 C 09.1043 und 19 C 09.845, jeweils juris).

    Es ist nicht ersichtlich, wo ansonsten eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liegen soll (so aber BayVGH vom 22.12.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung

    Eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Schlechterstellung unbegleiteter Minderjähriger gegenüber dem von § 104a Abs. 2 Satz 1 erfassten Personenkreis (so wohl BayVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 19 C 09.1043 -, Juris), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 19 C 09.845

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004; Begriff des

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 19 C 09.1043) ausgeführt hat, spricht viel dafür, dass in diesem Fall die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit des Klägers kein Hindernis darstellt und die vom Gesetzgeber gewählte anders lautende Wendung auf einem Redaktionsversehen beruht (so auch Marx a.a.O. § 6 RdNr. 476).
  • VG München, 20.11.2009 - M 9 K 08.3178

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Der Kläger ist als unbegleiteter Minderjähriger, d.h. ohne Begleitung eines gesetzlich oder nach den Gepflogenheiten für ihn verantwortlichen Erwachsenen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (vgl. BayVGH vom 12.05.2009, Az.: 19 C 09.1043 - Juris).
  • VGH Hessen, 03.12.2009 - 9 A 2571/09

    Bleiberecht, Altfallregelung, minderjährig, Stichtag

    An diesen Ausführungen hält der Senat auch unter Berücksichtigung des klägerischen Vortrags ausdrücklich fest (wie hier OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 M 128/09 - Juris; offengelassen von Bayer. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 19 C 09.1043 - Juris).
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